Laut Elektrotechnikgesetz (ETG) sind Endverbraucher als Betreiber einer elektrischen Anlage bei wesentlichen Änderungen verpflichtet, die Anlage auf den sicherheits- relevanten Letztstand zu bringen. Wesentliche Änderungen sind zum Beispiel Umbauten, Erweiterung der Zuleitung bedingt durch grössere Energieverbraucher (z.B.: gleichzeitiges Betreiben leistungsstarker Verbraucher wie Wäschetrockner, Geschirrspüler, Mikrowellengeräten etc.)
Im Falle eines Schadens in der elektrischen Anlage kann die Haushaltsversicherung eine finanzielle Deckung des Schadens ab- lehnen, wenn der Zeitpunkt der Überprüfung zu weit zurückliegt bzw. Umbauten ohne nachherige Kontrolle durchgeführt wurden.